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	<title>ArmerKater.de - Agiles Projektmanagement, Agile Nearshoring, Scrum &#187; Recht</title>
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	<description>Über (agiles) Projektmanagement, SCRUM, Virtuelle Teams, agiles Nearshore Outsourcing, Innovation und Organisation.</description>
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		<title>KADEV09: Entwicklertag: Juristisch Aktuelles vom Software Engineering – Projektmanagement-Recht</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jul 2009 09:18:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Felix</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Von offenen Quellen und Wasserfällen &#8211; juristisch Aktuelles vom Software Engineering RA Prof. Dr. Rupert Vogel PDF Dokument Ein sehr interessanter und unterhaltsamer Vortrag über rechtliche Aspekte des Urheberrechts und des IT-Projektmanagement wurde von RA Prof. Dr. Rupert Vogel gehalten. &#8230; <a href="http://www.armerkater.de/2009/07/kadev09-entwicklertag-juristisch-aktuelles-vom-software-engineering-%e2%80%93-projektmanagement-recht/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von offenen Quellen und Wasserfällen &#8211; juristisch Aktuelles vom Software Engineering</h2>
<p>RA Prof. Dr. Rupert Vogel</p>
<p><a href="http://www.andrena.de/Entwicklertag/2009/Downloads/VKSI-Day/Juristisch-Aktuelles.pdf">PDF Dokument</a><br />
Ein sehr interessanter und unterhaltsamer Vortrag über rechtliche Aspekte des Urheberrechts und des IT-Projektmanagement wurde von RA Prof. Dr. Rupert Vogel gehalten. Nicht alles habe ich im Detail verstanden, aber dies ist schließlich auch die Aufgabe eines Juristen ;-)</p>
<h3>Teil2: Projektmanagement-Recht</h3>
<p><strong>Leistungsbeschreibung</strong></p>
<p>Eine wichtige Fragestellung in der Praxis ist: Wer muss definieren, was die Software tun muss? Grundsätzlich muss dies der Kunde/Auftraggeber tun, es besteht jedoch Beratungspflicht des Auftragnehmers. Hier bei ist das Wissensgefälle zwischen Kunde und Softwarehaus maßgeblich.</p>
<p>Hinsichtlich Qualität der zu erbringenden Leistung gilt, dass (falls nichts anderes vereinbart wurde), eine ist mittlere Art &amp; Qualität (Stand der Technik) zu erbringen ist. Es gibt drei grundlegende Qualitätsstufen:</p>
<ul>
<li>gering: Regeln der Technik</li>
<li>mittel: Stand der Technik</li>
<li>sehr hoch: Stand von Wissenschaft und Technik</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;">TIPP:</span> Verfahrenstandards konkretisiert undVertragsbedingungen prüfen hinsichtlich geforderter Qualitätsstandards</p>
<p><strong>Beweis und Dokumentation</strong></p>
<p>Es wurde hervorgehoben, dass die Dokumentation eine der Hauptpflichten des Softwareherstellers ist. Ein Softwarehaus hat bis zur Abnahme die Beweislast, dass die gelieferte Software dem vereinbarten Qualitätsstandard entspricht. Falls es zu Verzögerungen kommt, sollte man vor Behinderungsanzeigen nicht zurückschrecken: Hier gilt es eine Aktenlage zu schaffen! Gerade bei kritischen Projekten ist es wichtig, eine Claim-Liste zu führen. Bei Verhandlungen im späteren Projektverlauf kann der Projektleiter dann &#8220;seinen Stapel&#8221; mitbringen. Viele große Auftragnehmer haben eigene Claim-Manager, deren Hauptaufgabe es ist etwaige Mängel zu finden. Damit soll der Preis gedrückt werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">TIPP:</span> Stärkerer Position durch Protokollierung von Besprechungen, Redaktion von Verträgen, durchgängige Dokumentation der Softwareerstellung und des Projektverlaufs. Etwaige Beweismittel im Prozess (z.B. Mails) frühzeitig und konsequent sammeln.</p>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<p>Eine Abnahme erfolgt nur bei einer Individualentwicklung, markiert rechtlich den Beginn der Gewährleistung und führt zur Zahlungspflicht des Kunden.Laut BGH liegt eine stillschweigende Abnahme nach 6 Monate produktiver Nutzung vor, jedoch nur wenn keine Mängelrügen erhoben wurden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">TIPP:</span> Teilabnahmen anstreben, die Testmodalitäten frühzeitig klären (Vorschlag: Teil Angebot) und hierbeidie Fehlerklassen definieren.</p>
<p><strong>Gewährleistung und Haftung</strong></p>
<p>Ein Softwarehaus muss im Rahmen der Gewährleistung etwaige Mängel in seiner Sotfwarebeseitigen. Ohne individuelle Regelung gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Abnahme. Ein Softwarehaus muss für Schäden haften, ohne individuelle Regelung ist die Haftung unbeschränkt. Produkthaftung und Haftung für Körperschäden können nicht ausgeschlossen werden.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">TIPP:</span> Ein Hersteller/Dienstleister sollte die Frist verkürzen auf ein Jahr (per AGB) bzw. wenn möglich noch kürzer im Rahmen individueller Absprachen regeln. Es ist sinnvoll individuelle Haftungsbeschränkung/Ausschluss  im Rahmen eines Individualvertrags festzulegen. Haftungsbegrenzung in AGBs sind kaum wirksam, deshalb muss dies in individuellen Verträgen geschehen.</p>
<p><strong>SW-Hinterlegung</strong></p>
<p>Idee: Die Hinterlegung von Software soll im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers den Schaden für den Auftraggeber begrenzen.Das Probleme für Kunden in der Praxis ist meist, dass sie die Vollständigkeit der Sourcen/Artefake nicht einschätzen können. Zudem ist die Insolvenzfestigkeit nicht geklärt. Probleme für SWH ergeben sich aus der Regelung des Herausgabegrundes und -verfahren.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">TIPP:</span> Genaue Regelungen, indivduelle Vertragsgestaltung</p>
<h3>Fazit</h3>
<p>Insgesamt ein sehr spannendender und lehrreicher Vortrag. Viele der angesprochenen Aspekte werden im Projektalltag häufig nicht ausreichend bedacht.</p>
<p>Wer mit agilen Methoden und den damit verbundenen Wertvorstellungen arbeitet, muss jedoch an der einen oder anderen Stelle schlucken. &#8220;So&#8221; möchte man nicht arbeiten, wird sich der eine oder andere wohl gedacht haben&#8230;.</p>
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		<title>KADEV09: Entwicklertag: Juristisch Aktuelles vom Software Engineering &#8211; Urheberrecht</title>
		<link>http://www.armerkater.de/2009/06/kadev09-entwicklertag-juristisch-aktuelles-vom-software-engineering-urheberrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 09:17:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Felix</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Projektmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Von offenen Quellen und Wasserfällen &#8211; juristisch Aktuelles vom Software Engineering RA Prof. Dr. Rupert Vogel PDF Dokument Ein sehr interessanter und unterhaltsamer Vortrag über rechtliche Aspekte des Urheberrechts und des IT-Projektmanagement wurde von RA Prof. Dr. Rupert Vogel gehalten. &#8230; <a href="http://www.armerkater.de/2009/06/kadev09-entwicklertag-juristisch-aktuelles-vom-software-engineering-urheberrecht/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Von offenen Quellen und Wasserfällen &#8211; juristisch Aktuelles vom Software Engineering</h2>
<p>RA Prof. Dr. Rupert Vogel</p>
<p><a href="http://www.andrena.de/Entwicklertag/2009/Downloads/VKSI-Day/Juristisch-Aktuelles.pdf">PDF Dokument</a><br />
Ein sehr interessanter und unterhaltsamer Vortrag über rechtliche Aspekte des Urheberrechts und des IT-Projektmanagement wurde von RA Prof. Dr. Rupert Vogel gehalten. Nicht alles habe ich im Detail verstanden, aber dies ist schließlich auch die Aufgabe eines Juristen ;-)</p>
<h3>Teil 1: Urheberrecht</h3>
<p>Zum Urheberrecht wurden verschiedene Aspekte erläutert:</p>
<p><strong>Zweckübertragungsgrundsatz</strong></p>
<p>Im Zweifelsfall bleiben Nutzungsrechte beim Urheber, er hat viele Rechte. Entweder sind alle Nutzungsrechte (Arten) ganz genau aufgeführt oder es kommt auf den Zweck der Übertragung an. Nur das, was genau im Vertrag als Zweck genannt wird, gilt. Der Einkäufer muss sich sehr genau überlegen, welche Nutzungsarten er erwerben möchte und muss dies vertraglich fixieren.</p>
<p>TIPP: Nutzungsrechte möglichst genau regeln</p>
<p><strong>Nutzungsrecht</strong></p>
<p>Eine Lizenz ist ein Nutzungsrecht, es muss unterschieden werden zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht</p>
<ul>
<li> Ausschließliches Nutzungsrecht: Nur Lizenznehmer (LN) darf Software (SW) nutzen</li>
<li> Einfaches Nutzungsrecht: Lizenzgeber (LG) darf Nutzung weiteren LN einräumen</li>
</ul>
<p>Im Grundsatz wird immer ein einfaches Nutzungsrecht erworben, der LG darf beispielsweise Anpassungen (finanziert durch ersten LN) an einen zweiten LN veräußern.</p>
<p>TIPP: Vorsicht bei Einräumung ausschließlicher Lizenzen</p>
<p><strong>Erschöpfungsgrundsatz</strong></p>
<p>Konkrete SW-Kopie darf 1:1 weitergegeben werden, das Verbreitungsrecht erlischt jedoch sobald Original/Kopie veräußert wurde. Dieser Grundsatz gilt im Gebiet der EU / europäischer Wirtschaftsraum; nicht jedoch international.In der aktuelle Diskussion um Gebrauchtsoftware wird darüber debattiert, ob eine Online-Übertragung einer Übertragung mit Datenträger entspricht? Eine Fragestellung aus der Praxis ist beispielsweise, ob Kontingente zum Teil weiter verkauft werden dürfen.</p>
<p>TIPP: Software auf Datenträger bestellen</p>
<p><strong>Verwertungsrechte bei festen und freigen Mitarbeitern</strong></p>
<p>In der EU gilt, dass der Mitarbeiter (MA) Urheber bleibt, dies ist in den USA anders.Ein fest angestellter MA überträgt jedoch Rechte an SW automatisch an Arbeitgeber (AG). Für <strong>Freiberufler </strong>gilt: Es gibt keinen automatischen Rechtsübergang! Übertragung der Nutzungsrechte muss genau geregelt werden, was oft nicht geschieht. Freie Mitarbeiter haben deshalb in der Praxis sehr häufig Ansprüche, nutzen diese jedoch sehr selten. Verjährungsfrist für Ablauf dieser Ansprüche beträgt 30 Jahre, es gibt keinen gutgläubigen Erwerb bei Nutzungsrechte</p>
<p>Beispiel: Freier Mitarbeiter entwickelt Schnittstelle für Projekt P1. Schnittstelle fließt in Produkt ein, Produkt wird Marktführer. Freier hat nun Recht von allen Lizenznehmern nachträglich Lizenzgebühren für seine Schnittstelle zu fordern!<span style="color: #333399;"> </span></p>
<p><strong><span style="color: #333399;">Dies kann potentiell eine sehr große Einnahmequelle für Freie sein!</span></strong></p>
<p>TIPP:</p>
<ul>
<li>Nutzungsrechte sehr genau regeln beim Einsatz von freien Mitarbeitern</li>
<li>Als freier Mitarbeiter sollte man seine Ansprüche prüfen (lassen)</li>
</ul>
<p><strong>Open Source Software (OSS)</strong></p>
<p>Die Open Source Lizenzen haben unterschiedliche Effekte. Ein Ausschluss von Haftung und Gewährleistung ist jedoch immer unwirksam.</p>
<p>TIPP: Überprüfung, welche OSS eingesetzt werden und welche Lizenzen damit verbunden sind. Die Lizenzen dann hinsichtlich etwaiger juristischer Probleme bewerten (lassen).</p>
<p>Nach dem Überblick über einige Themen aus dem Urheberrecht wurden noch auf Aspekte aus dem Projektmanagement eingegangen. Leider war die Zeit bereits weit fortgeschritten und deshalb wurden viele interessanten Punkte nur sehr flüchtig besprochen.</p>
<p>Im zweiten Teil der Zusammenfassung geht es um Recht beim Projektmanagement &#8230;</p>
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		<title>GmbH-Reform kommt!</title>
		<link>http://www.armerkater.de/2008/06/gmbh-reform-kommt/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Jun 2008 15:25:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Felix</dc:creator>
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		<category><![CDATA[IT Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Die von vielen (potentiellen) Gründern erwartete Modernisierung des GmbH-Rechts kommt und soll noch im Herbst dieses Jahr in Kraft treten. Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem &#8230; <a href="http://www.armerkater.de/2008/06/gmbh-reform-kommt/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von vielen (potentiellen) Gründern erwartete Modernisierung des GmbH-Rechts kommt und soll noch im Herbst dieses Jahr in Kraft treten.</p>
<blockquote><p>Am 26. Juni 2008 hat der <strong>Deutsche   Bundestag </strong>das Gesetz beschlossen. Ein   weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren, vor der   Verkündung und dem Inkrafttreten der GmbH-Reform,   ist der „zweite Durchgang“ der Reform im   Bundesrat. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die   Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/5e3b653f7b4933b54f61274867d3e796,0/Die_GmbH-Reform/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1ff.html" target="_blank">Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens</a></p></blockquote>
<p>Gerade der Verzicht auf die 25.000 EUR Stammkapital bei sogenannten &#8220;Unternehmergesellschaften&#8221; sowie die Möglichkeit einer kostengünstigen &#8220;Standardgründung&#8221; dürften für viele Gründer sehr interessant sein.</p>
<p>Die geplante Reform ist die umfassenste seit Bestehen des GmbH-Gesetzes. Neben der Flexibilisierung und Deregulierung, soll auch der Missbrauch des GmbH-Rechts bekämpft werden.</p>
<blockquote><p>Vorgesehen ist nun   ein Musterprotokoll für unkomplizierte   GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der   Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei   niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die   Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue   GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert   Gründungen zusätzlich. [...] Ferner sind im   Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur   Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise   eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die   Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall   zu erleichtern.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/5e3b653f7b4933b54f61274867d3e796,696364636f6e5f6964092d0935323430093a095f7472636964092d0932303736/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Eine gute Nachricht für Gründer – das MoMiG kommt!</a></p></blockquote>
<p>Mehr Informationen beim <a href="http://www.bmj.bund.de/momig" target="_blank">Bundesministerium der Justiz</a>.</p>
<div style="float: right; margin-left: 10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http://www.armerkater.de/2008/06/gmbh-reform-kommt/&via=armerkater&text=GmbH-Reform kommt!&related=:&lang=en&count=horizontal" class="twitter-share-button">Tweet</a><script type="text/javascript" src="http://platform.twitter.com/widgets.js"></script></div>]]></content:encoded>
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